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Bild: Halbleiter Nanopartikel mit einer Grösse von 5 Nanometern (Quantenpunkt aus Bleisulfid umhüllt mit Seitenketten). Zherebetskyy, en.wikipedia.org

Die Nanotechnologie befasst sich mit Strukturen und Teilchen, die kleiner sind als 100 Nanometer. 1 Nanometer entspricht einem Milliardstel Meter. Eine allseits anerkannte Definition von Nanomaterialien gibt es aber noch nicht.

Mit der Nanotechnologie wird die Entwicklung von Materialien und Produkten mit neuartigen Eigenschaften angestrebt. Über 1000 solcher Produkte sind bereits auf dem Markt und es ist mit einer grossen Zunahme in den unterschiedlichsten Anwendungsbereichen zu rechnen. In Entwicklung sind beispielsweise neuartige Dünger- und Pestizidprodukte, Pigmente und andere Zusatzstoffe für Lacke und Kunststoffe, Schmutz abweisende Textilien, neuartige Verpackungen bei Lebensmitteln, Schutzanstriche für Karosserien, Prozessoren in Computern, Miniaturisierungen in der Halbleiterelektonik und der Optoelektronik, verbesserte lithografische Verfahren, Zahnfüllungen, Sonnencremes mit verbessertem Schutz vor ultravioletter Strahlung, Sonnenschutzfolien, neuartige Diagnostika und Therapeutika, Wirkstofftransporter (drug delivery) oder biokompatible Implantate in der Medizin.

In einer groben Systematik sind Nanomaterialien (z.B. Kohlenstoffnanoröhren oder metallische Nanopartikel wie Titandioxid), Nanostrukturen (z.B. Strukturen für eine zielgerichtete und selektive Anreicherung oder Freisetzung eines Wirkstoffs in der Medizin) und Nanosysteme (Nanoroboter oder Nanomaschinen)) zu unterscheiden.

Die Risiken der Nanotechnologie lassen sich erst in groben Zügen abschätzen. Es liegen erst lückenhafte Erkenntnisse vor. Doch die Hinweise auf toxische Eigenschaften einzelner Nanomaterialien werden immer zahlreicher. Wesentliche Wissenslücken lassen sich bereits heute identifizieren und es besteht beachtlicher Forschungsbedarf. Für die meisten Nanopartikel ist nicht klar, ob und wie sie bei Mensch, Tier und Pflanze aufgenommen, verteilt, verändert, angereichert oder ausgeschieden werden. Umfassende Kenntnisse zur Ökotoxizität und zum Umweltverhalten von Nanopartikeln sind nur vereinzelt vorhanden.

Auch in der Gesetzgebung bestehen gravierende Lücken. In der Schweiz fehlen auf Gesetzesstufe die Voraussetzungen, um synthetische Nanopartikel zufriedenstellend zu regulieren. Denn es ist beispielsweise fraglich, ob die für konventionelle Chemikalien angewendeten Beurteilungskonzepte auch für Nanopartikel verwendet werden können. Diese Lücken sollten in Zusammenarbeit mit der EU und weiteren internationalen Gremien möglichst bald geschlossen werden. Der Prozess ist teilweise in Gang gesetzt. Dabei muss das Ziel ein wirkungsvoller Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor schädlichen Auswirkungen von Nanopartikeln sein. Um dies zu gewährleisten, muss auch eine Deklarationspflicht für synthetische Nanopartikel in Handelsprodukten geschaffen werden.

Die SAG fordert im Grundsatz ein Moratorium für Nanomaterialien im Lebensmittelbereich, bei Gebrauchsgegenständen und in der Landwirtschaft. Dieses Moratorium soll mindestens gelten bis nanospezifische Regelungen in Kraft sind und Daten zur Risikobewertung vorliegen. Zudem muss für die Konsumentinnen und Konsumenten die Wahlfreiheit zwischen Nano-Produkten und Nano-freien Produkten gewährleistet sein.