Aktionsplan CH

Bild Gesetzgebung Aktionsplan CHxAktionsplan Synthetische Nanomaterialien. Bild: http://www.bag.admin.ch.

In der Schweiz bearbeitete der Bundesrat einen sogenannten Aktionsplan Synthetische Nanomaterialien (2008-2019). Anstoss gab die zunehmende Bedeutung der Nanotechnologie für Forschung, Wirtschaft und Gesellschaft. Der Aktionsplan hatte zum Ziel, die Entwicklungen in der Nanotechnologie auszuloten, mögliche Risiken festzustellen und regulatorische Massnahmen zum Schutz von Umwelt und Gesundheit zu treffen. Der Aktionsplan wurde Ende 2019 abgeschlossen. Der Schlussbericht wurde am 2.9.2020 vom Bundesrat zur Kenntnis genommen.


Laufende Entwicklungen

September 2020

Der Bundesrat nimmt den Schlussbericht des Aktionesplanes Synthetische Nanomaterialien (2008-2019) zur Kenntnis. Zwischen 2008 und 2019 wurde in den verschiedensten Bereichen an der Umsetzung des Aktionsplans gearbeitet. 

Resultate des Berichts:

  • Verschiedene Wegleitungen wie der «Vorsorgeraster synthetische Nanomaterialien» oder der «Leitfaden für das Sicherheitsdatenblatt» wurden publiziert. Sie helfen, mögliche Risiken von Nanomaterialien zu erkennen und wichtige Sicherheitsinformationen entlang der Produktions- und Lieferkette weiterzugeben (siehe Sicherer Umgang mit Nanomaterialien).
  • Im Schweizer Recht wurden diverse nanospezifische Anpassungen vorgenommen. Unter anderem wurde das Schweizer Recht an die in der EU geltenden Bestimmungen für Nanomaterialien in Lebensmittel, Kosmetika und Arzneimittel angepasst. Ebenso wurden das Chemikalienrecht mit zusätzlichen Anforderungen für nanoskalige Chemikalien ergänzt (siehe Geltendes Recht).
  • Verschiedene Dialogveranstaltungen mit Konsumenten- und Umweltorganisationen, Wirtschaft, Wissenschaft und Behörden haben stattgefunden (siehe Dialogforen).
  • Grundsätzlich können die für Chemikalien entwickelten Testmethoden verwendet werden; Anpassungen für Nanomaterialien sind jedoch notwendig. Auch müssen neue Testmethoden entwickelt werden, insbesondere zur Charakterisierung von Nanomaterialien. Die daraus resultierenden Arbeiten werden von der Schweiz aktiv unterstützt, indem die zuständigen Bundesstellen bei bestimmten Projekten und in den jeweiligen Arbeitsgruppen der OECD oder der EU mitarbeiten (siehe Prüf-, Mess- und Beurteilungsmethoden).

Ende 2019

Abschluss des Aktionsplanes Synthetische Nanomaterialien.

September 2016

Das deutsche Bundeskabinett hat den Aktionsplan Nanotechnologie 2020 beschlossen. Nanomaterialien, so das Ziel des Aktionsplans, sollen in Deutschland sicher und umweltverträglich hergestellt und genutzt werden. Zugleich soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Forschung und der deutschen Hersteller gestärkt werden. Die Risikoforschung zur Untersuchung von Auswirkungen von Nanomaterialien auf Mensch und Umwelt sollen auch in Zukunft eine zentrale Rolle spielen.

Februar 2016

Laut dem Zweiten Bericht sollen die Arbeiten zur Umsetzung des Aktionsplans bis 2019 fortgeführt werden. Dies weil per 2018 in der EU die REACH-Verordnung revidiert wird und besondere Anforderungen an Nanomaterialien aufgenommen werden sollen. Die zuständigen Bundesstellen werden dem Bundesrat spätestens Ende 2018 erneut über den Stand der Umsetzung berichten.

Dezember 2014

Ende Dezember 2014 hat der Bundesrat den zweiten Bericht zum Aktionsplan veröffentlicht. Er basiert auf einem Grundlagenbericht aus dem Jahr 2007, lehnt sich an einen vergleichbaren Aktionsplan der EU vom Juni 2005 an und ist eine Weiterführung des ersten Berichts des Bundesrates vom 9. April 2008. Im zweiten Bericht zum Aktionsplan Synthetische Nanomaterialien vom 17.12.2014 werden der Stand der Umsetzungsarbeiten sowie die Aufgaben der nächsten Jahre dargelegt. Es werden internationale Entwicklung zur Charakterisierung, Beurteilung und Regulierung von synthetischen Nanomaterialien besprochen, insbesondere auch die Regulierung in der EU. Daraus wird die Rechtsetzung in der Schweiz sowie die Rolle von Vollzugshilfen, Wegleitungen und freiwillige Branchenvereinbarungen kommentiert. Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die Forschung, darunter insbesondere das Nationale Forschungsprogramm NFP 64 „Chancen und Risiken von Nanomaterialien“ sowie die Beteiligung der Schweiz an Projekten der EU-Forschungsrahmenprogramme. Schliesslich wird der Handlungsbedarf für die nächsten Jahre besprochen. Dabei geht es vor allem um die Erörterung wissenschaftlicher und methodischer Voraussetzungen, um Wissenslücken und darum, methodische Defizite zu erkennen. Auch die Definition von Nanomaterialien, die Bedingungen für Anmeldeverfahren und die spezifischen Datenanforderungen für Nanomaterialien sind wesentliche Punkte. Dazu kommt die Frage der Deklarationspflicht, des Vollzugs durch die Kantone sowie die Kommunikation und Förderung des öffentlichen Dialogs.

Im Rahmen des zweiten Berichts wurde eine Evaluation in Auftrag gegeben. Ziel der Evaluation war es, Ziele des Aktionsplans auf ihre Aktualität zu prüfen und den Stand der Umsetzung aufzuzeigen und zu beurteilen. Zudem wurden die Zweckmässigkeit der Organisation und die Zusammenarbeit mit Industrie und NGOs beurteilt sowie Empfehlungen für künftige Massnahmen abgeleitet. Aufgrund der Ergebnisse der Evaluation wurden sechs Empfehlungen formuliert.

Die sechs Empfehlungen betreffen:

  1. Die Weiterverfolgen der bisherigen Ziele
  2. Das Festlegen von Indikatoren, um Fortschritte im Aktionsplan messen zu können
  3. Den direkten Kontakt zu Betrieben, die Nanomaterialien produzieren, verarbeiten oder importieren
  4. Die aktive Beteiligung an internationalen Gremien zur Erarbeitung methodischer Standards für die Risikobeurteilung von Nanomaterialien und für die Etablierung einer rechtlich klaren Definition von Nanomaterialien
  5. Die zeitnahe Übernahme der regulatorischen Entwicklungen und Kennzeichnungspflichten aus der EU
  6. Die Anforderungen an den kantonalen Vollzug zur Kontrolle der Eigenverantwortung gemäss Chemikaliengesetz.

März 2008

Auf Antrag des Eidgenössisches Departements des Innern (EDI), des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF, damals EVD) und des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) vom 26. März 2008 hat der Bundesrat am 9. April 2008 den Aktionsplan «Synthetische Nanomaterialien» gutgeheissen. Er hat die drei Departemente beauftragt, zur Umsetzung des Aktionsplans folgende Massnahmen zu umzusetzen:

  • Kommunikation und Förderung des öffentlichen Dialogs über Chancen und Risiken der Nanotechnologie;
  • Schaffen wissenschaftlicher und methodischer Voraussetzungen, um mögliche schädliche Auswirkungen von synthetischen Nanomaterialien auf Gesundheit und Umwelt zu erkennen und zu vermeiden;
  • Schaffen regulatorischer Rahmenbedingungen für einen verantwortungsvollen Umgang mit synthetischen Nanomaterialien: Phase 1 (kurz- und mittelfristig): Stärkung der Eigenverantwortung der Industrie; Phase 2 (mittelfristig und langfristig): Schaffen rechtlicher Rahmenbedingungen für einen sicheren Umgang mit synthetischen Nano-materialien;
  • Bessere Nutzung bestehender Förderinstrumente.

 

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