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- SAG nano-factsheet nr. 1: Systematik und Definition von Nanomaterialien
Definition
Bild: Die Welt der Nanomaterialien ist äusserst vielfältig: Die Illustration zeigt diesen Formen- und Grössenreichtum am Beispiel von verschiedenen Silizium Nanopartikeln. Mit welchen Begriffen soll man sie beschreiben und wie soll man die Nanomaterialien definieren? Bild: http://en.wikipedia.org.
Die Grösse und damit verbunden die Eigenschaften von Nanomaterialien unterscheiden sich von den heute vertrauten grösseren Materialpartikeln. Als nanoskalig wird ein Grössenbereich von ca. 1 bis 100 Nanometern beschrieben. 1 Nanometer (nm) ist 1 Milliardstel Meter oder der millionste Teil eines Millimeters. Spricht man von Nanomaterial, handelt es sich um Materialien, deren Partikeln in mindestens einer Dimension nanoskalig sind, also eine äussere Abmessung im Nanobereich haben, oder um ein Material, das nanoskalige interne Strukturen oder nanoskalige Oberflächenstrukturen aufweist.
Lange gab es keine allgemeingültige Definition, was ein Nanomaterial ist. Mit dieser fehlenden Definition, wurde oft begründet, dass die Nanotechnologie nicht gesetzlich geregelt werden könne. Denn eine einheitliche und anwendbare Definition des Begriffs Nanomaterial ist für die Rechtssetzung, die Risikoabschätzung und die Kennzeichnung notwendig.
Doch im Oktober 2011 hat die EU Kommission eine Definition von Nanomaterialien vorgelegt (2011/696/EU). Ein Nanomaterial wird beschrieben als:
"Ein natürliches, bei Prozessen anfallendes oder hergestelltes Material, das Partikel in ungebundenem Zustand, als Aggregat oder als Agglomerat enthält, und bei dem mindestens 50% der Partikel in der Anzahlgrössenverteilung ein oder mehrere Aussenmasse im Bereich von 1nm bis 100nm haben."
Die EU Kommission bezeichnete die Definition als wichtigen Schritt im Hinblick auf den Umgang mit Umwelt- und Gesundheitsrisiken. Gleichzeitig versprach sie eine Überprüfung dieser Definition im Jahr 2014. Doch bis heute steht eine angepasste Definition aus.
Besonders kontrovers wird die Anzahlgrössenverteilung mit einem Schwellenwert von 50 Prozent diskutiert. Europäische Gremien hatten zuvor tiefere Werte empfohlen. Heute sieht die EU vor, dass in besonderen Fällen dieser Schwellenwert von 50 Prozent für die Anzahlgrössenverteilung auf einen Schwellenwert zwischen 1 Prozent und 50 Prozent herabgesetzt werden kann, wenn Umwelt-, Gesundheits-, Sicherheits- oder Wettbewerbserwägungen dies rechtfertigen.
Laufende Entwicklungen
Januar 2017
Satalkar et al. (2016) vertreten die Meinung, dass es notwendig sei, eine Definition von Nano, Nanotechnologie und Nanomedizin einzuführen. Es sei zu erwarten, dass medizinische Anwendungen der Nanotechnologie, die heute üblicherweise als Nanomedizin bezeichnet würden, die diagnostischen und therapeutischen Ansätze signifikant verändern würden. Gleichzeitig bestehe kein Konsens zur Definition von Nanomedizin, da unter anderem der Begriff „Nano“ nach wie vor einer Debatte unterliege. Eine Definition von Nanomedizin sei aber für verschiedene Aspekte in diesem Bereich wichtig, so bei der Zuteilung von Forschungsgeldern, der Patentvergabe, bei Zulassungsverfahren, ethischen Bewertungen, klinischen Versuchen oder bei der Akzeptanz in der Bevölkerung. Eine klare und konsistente Definition von Nanomedizin würde entscheidend das Vertrauen zwischen Akteuren erleichtern und das Risiko von Kommunikationspannen sowie Befürchtungen zur Nanomedizin minimieren.
Dezember 2016
Satalkar et al. (2016) vertreten die Meinung, dass es notwendig ist, eine Definition von Nano, Nanotechnologie und Nanomedizin einzuführen. Es sei zu erwarten, dass medizinische Anwendungen der Nanotechnologie, die heute üblicherweise als Nanomedizin bezeichnet würden, die diagnostischen und therapeutischen Ansätze signifikant verändern würden. Gleichzeitig bestehe kein Konsens zur Definition von Nanomedizin, da unter anderem der Begriff „Nano“ nach wie vor einer Debatte unterliege. Eine Definition von Nanomedizin sei aber für verschiedene Aspekte in diesem Bereich wichtig, so bei der Zuteilung von Forschungsgeldern, der Patentvergabe, bei Zulassungsverfahren, ethischen Bewertungen, klinischen Versuchen oder bei der Akzeptanz in der Bevölkerung. Eine klare und konsistente Definition von Nanomedizin würde entscheidend das Vertrauen zwischen Akteuren erleichtern und das Risiko von Kommunikationspannen sowie Befürchtungen zur Nanomedizin minimieren.