Inventare

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„The Nanodatabase“ von Dänemark mit 2100 Produkten (Stand Oktober 2015). Bild: nanodb.dk/en/.

Inventare (auch: Produktedatenbanken, Produkteregister) sollen der Öffentlichkeit und den Behörden eine Information liefern, wo die Gesellschaft im Alltag überall mit Nanomaterialien konfrontiert wird. Konsumenten und Behörden erkennen auf einfache Weise, welche nanohaltigen Produkte auf dem Markt sind.

Einige Länder und Organisationen wollen auf die fehlende Kennzeichnungspflicht für Nano-Produkte aufmerksam machen, indem sie Datenbanken (Inventare) veröffentlichen, in denen Produkte mit Nano-Materialien aufgelistet sind. In der Schweiz fehlt bis heute ein solches Inventar.

Es gibt weltweit einige Inventare (insbesondere das Project on Emerging Nanotechnologies in den USA (1825 Produkte bzw. Produktlinien; Stand Oktober 2015)), die Datenbank des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND (mehr als 1’000 Nanoprodukte; Stand Oktober 2015)) und die Dänische Nanodatabase (2100 Produkte; Stand Oktober 2015).

Einige der wesentlichen, heute verfügbaren Inventare sind:

Es liegen weltweit auch Inventare vor, die als Zweck nicht primär die Information der Öffentlichkeit im Fokus haben. Hier handelt es sich beispielsweise um Datenbanken zum Auffinden von Nanomaterial-Lieferanten, von Forschungsergebnissen, von Substanzklassifizierungen oder zur Berichtspflicht für Nanomaterialien:

In der Schweiz gibt es kein umfassendes Inventar. Im Rahmen der Motion „Nanotechnologie. Gesetzliche Regulierungen und Deklaration“ (11.4201) vom 23.12.2011 hat der Bundesrat folgenden Standpunkt gegenüber einem Inventar in der Schweiz vertreten: „Ein Register der in der Schweiz produzierten und importierten Nanomaterialien, wie es die Motion fordert, wäre sehr teuer und würde die vielfältigen Anwendungen und spezifischen Risiken nicht berücksichtigen.“

Für die Schweiz liegen die Ergebnisse von zwei Projekten vor, bei denen Daten zur Verwendung von Nanomaterialien erhoben wurden. Hierbei handelt es sich aber nicht um eigentliche Inventare.

Zudem existiert ein öffentliches Produkteregister für Chemikalien (BAG, BLW, BAFU, SECO). Das öffentliche Produkteregister soll es ermöglichen, nach allen gemeldeten, angemeldete und zugelassene Chemikalien zu suchen. In diesem Register sind neu auch Nanomaterialien aufgeführt. Sucht man beispielsweise mit dem Begriff „Nano“, so erscheinen 140 Treffer (Stand Oktober 2015). Klickt man ein Produkt an, findet man in der Regel aber keine Angaben zum Nanomaterial.

Die SAG hat in ihrem Kommentar zum Aktionsplan Synthetische Nanomaterialien (Zweiter Bericht des Bundesrates über den Stand der Umsetzung, die Wirkung und den Regulierungsbedarf) ausführlich zu Inventaren Stellung bezogen (Kapitel 8 im Kommentar).

 


Laufende Entwicklungen

Dezember 2016

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) will den Zugang zu verständlicher Information über Nanomaterialien für europäische BürgerInnen und ExpertInnen verbessern. Es soll an einem Beobachtungssystem „European Union Observatory for Nanomaterials (EU-ON)“ gearbeitet werden. Die Informationsquellen für das Beobachtungssystem sollen Daten aus der EU-Regulierung (Chemikalien (REACH), Biozide, Kosmetika etc.), von nationalen Inventaren, Forschungsprojekten und Marktstudien enthalten. Das Beobachtungssystem würde für die europäischen BürgerInnen, aber auch für PolitikerInnen, Industrie, NGOs und ArbeitnehmerInnen einen Mehrwert erbringen. Das Beobachtungssystem (Observatory) wurde bei der Europäischen Kommission als das beste Werkzeug angesehen, um die Transparenz über Nanomaterialien auf dem EU-Markt zu erhöhen. Ein EU-weites Inventar (Registry) erschien der Kommission als zu teuer.

  • ECHA
  • Nanowerk (mit Download zur Übereinkunft zum „European Union Observatory for Nanomaterials (EU-ON)“)

November 2016

Mackevica et al. (2016) untersuchten das aktuelle Angebot von Nanomaterialien in Biozid-Produkten in der EU. Obwohl Anforderungen an biozide Produkte in der EU-Biozidrichtlinie vorliegen würden, sei es nicht klar, welche Nanomaterialien in kommerziellen Produkten als Bestandteil für eine biozide Wirkung eingesetzt würden. Eine korrekte Kennzeichnung von Nano-Bioziden sei praktisch nicht existent. Um einen Überblick zu erhalten, sei die dänische Nanodatabase (ein Inventar) konsultiert worden. Mit Hilfe des dänischen Inventars sei es möglich gewesen, insgesamt 88 biozide Produkte, welche Nanomaterialien enthalten, auf dem europäischen Markt zu identifizieren. Die Analyse zeige, wie herausfordernd und begrenzt eine Marktübersicht über Nano-Biozide gemäss der EU-Biozidrichtlinie heute zu erstellen sei. Es seien Produkte auf dem Markt, die nicht durch die EU-Biozidrichtlinie genehmigt seien oder einwandfrei gekennzeichnet seien.

Mai 2016

Die EU Kommission hat sich gegen ein Nanomaterial-Register (Inventar) ausgesprochen. Stattdessen hat sich die Kommission entschieden, die Europäische Chemikalienagentur zu beauftragen, ein Nanomaterial-Beobachtungssystem zu entwickeln. Europäische NGOs, Konsumenten- und Forschungsorganisationen haben ihre Enttäuschung über diesen Entscheid ausgedrückt.

In Mexiko wurde durch Appelbaum et al. (2016) ein Inventar von Nanotechnologie-Firmen erstellt. Es beinhaltet Informationen zu 139 Firmen mit Angaben zum Standort, zum Wirtschaftssektor und zur Stellung der Tätigkeiten der Firma in der Nanotechnologie-Wertschöpfungskette. Appelbaum et al. schlagen vor, dass ihr Ansatz zur Erstellung eines solchen Inventars auch in anderen Ländern übernommen werden kann.

März 2016

Es liegen weltweit auch Inventare vor, die als Zweck nicht primär die Information der Öffentlichkeit im Fokus haben. Hier handelt es sich beispielsweise um Datenbanken zum Auffinden von Nanomaterial-Lieferanten, von Forschungsergebnissen, von Substanzklassifizierungen oder zur Berichtspflicht für Nanomaterialien.

 


Weiterführende Links:

Es liegen zwei grosse Studien zur Machbarkeit von Nanoinventaren vor:

 

 

 

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