Arbeitsplatzrisiken

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Aufnahmewege von Nanopartikeln. „Trotz weltweit intensiver Forschung ist eine abschliessende Bewertung der Gefährdungen zurzeit nicht möglich. Es gibt jedoch Hinweise, dass von Nanopartikeln unter bestimmten Umständen gesundheitliche Schädigungen ausgehen können.“ (Zitat Suva). Bild: Suva

Dem Arbeitsplatzrisiko kommt ein hoher Stellenwert zu. Denn der mögliche Grad an Exposition, dem der Mensch dort gegenüber Nanomaterialien ausgesetzt ist, ist besonders hoch. Laut Suva zeigen bisherige Erfahrungen, dass das Erkennen einer möglichen Gefährdung durch Nanopartikel auf Betriebsebene Schwierigkeiten bereiten kann. Dies birgt die Gefahr, dass keine spezifischen Schutzmassnahmen getroffen werden.

Im Bereich des Arbeitsschutzes geht es darum, die Gesundheit der Arbeitnehmer vor Einwirkungen durch Nanomaterialien zu schützen. Spezielle Regelungen für Nanomaterialien liegen zur Zeit nicht vor. Im Rahmen der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung müssten aber die besonderen Eigenschaften von Nanomaterialien berücksichtigt werden. Sind diese nicht hinreichend bekannt, müsste das Vorsorgeprinzip angewendet werden und entsprechende Massnahmen veranlasst werden.

Untersuchungen bei Arbeitnehmenden mit Exposition gegenüber Nanopartikeln mit Blick auf Berufskrankheiten sind bisher keine veröffentlicht worden. In der wissenschaftlichen Literatur finden sich aber Hinweise, dass für Arbeitnehmer Risiken am Arbeitsplatz bestehen, sofern keine angemessenen Schutzmassnahmen getroffen werden.

So wird seit einigen Jahren die Diskussion geführt, ob Carbon Nanotubes (Kohlenstoffnanoröhren) eine dem Asbest vergleichbare Wirkung haben. Die Suva schreibt auf ihrer Webseite: „Produkte der Nanotechnologie dürfen nicht zum Asbest von morgen werden!“ Beispielsweise untersuchten Poland et al. die Wirkung von Carbon Nanotubes an Mäusen. Auf Grund ihrer Resultate empfahlen sie weitere Forschung und grosse Vorsicht bei der Verwendung von Kohlenstoffnanoröhren in Marktprodukten. Shvedova et al. zeigten, dass auch Kohlenstoffnanoröhren, die nicht der WHO-Faser-Definition entsprechen, sondern in agglomerierter Form vorliegen, eine gesundheitsschädliche Wirkung haben könnten.

 


Laufende Entwicklungen

November 2018

Schulte et al. (2018) stellen fest, dass immer mehr Arbeiterinnen und Arbeiter gegenüber Nanomaterialien exponiert (ausgesetzt) sind, was bei gewissen Nanomaterialien zu Gesundheitseffekten führen könnte. Mit einem Biomonitoring (ein Verfahren zur Beurteilung der Belastung des Menschen) können die Exposition und das Gesundheitsrisiko beurteilt werden. Biomarker müssten aber noch diskutiert werden, bevor sie zum Einsatz kommen.

Juli 2018

Kuhlbusch et al. (2018) erörterten die Exposition von Arbeitnehmern, Konsumenten und der allgemeinen Öffentlichkeit gegenüber Nanomaterialien. Die Beurteilung der Exposition sei am besten im Bereich der Arbeitnehmer entwickelt, wobei das grösste Problem die Harmonisierung der Beurteilungen sei. Die Exposition von Konsumenten basiere lediglich auf Szenarien, da Messungen auf einer regulären Basis nicht machbar seien.

Februar 2017

Mihalache et al. (2017) gehen davon aus, dass die toxischen Eigenschaften von Nanomaterialien anders als die von grösserskaligen Materialien sind und folglich Unsicherheiten bestehen, ob die Nanomaterialien nachteilige Effekte auf die menschliche Gesundheit aufweisen. Es seien Arbeitsplatzgrenzwerte (Occupational exposure limit (OEL)) für die Risikobeurteilung und den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vorgeschlagen worden. Mihalache et al. (2017) haben systematisch die Vorschläge für OEL bei Nanomaterialien gesichtet. Es wurden 20 Studien identifiziert, die insgesamt 56 OEL-Werte vorschlagen. Während für gewisse Nanofasern ähnliche Werte vorgeschlagen wurden, differieren die Werte bei Kohlenstoffnanoröhren (Carbon Nanotubes) um einen Faktor 30 bis 50. Bei metallischen Nanomaterialien unterscheiden sich die vorgeschlagenen OEL-Werte sogar um einen Faktor von 100 bis 300. Die Autoren haben ermittelt, dass die Exposition (Aussetzung) gegenüber metallischen Nanomaterialien an gewissen Arbeitsplätzen den höchsten vorgeschlagenen OEL-Wert übersteigen kann. Damit könnten OEL-Werte nützlich sein, um solche Expositionen zu reduzieren. Allerdings bestehe ein Bedarf nach besseren und systematischeren Ansätzen für die Herleitung von OEL-Werten.

Januar 2017

Ehsanzadeh-Cheemeh et al. (2016) studierten die Exposition gegenüber verbrennungsbedingten Nanopartikeln am Arbeitsplatz. Solche Nanopartikel können aus verschiedenen Quellen stammen (z. Bsp. Stäube, Rauch beim Schweissen oder Flugasche). Die Autoren belegen, dass solche Partikel Gewebeirritationen, Entzündungen oder Krebs durch oxidativen Stress verursachen können. Die Autoren berichten über einen Fallbericht durch Exposition gegenüber Rauch beim Schweissen. Es handelt sich um einen 26-jährigen Mann, der Augenkontakt zu Flammenpulver-Spray während dem Beschichten von Metallen hatte und dadurch mit Augenproblemen konfrontiert wurde. Dieser Fall hebe, so die Autoren, hervor, dass es wichtig sei, Luftproben von Nanopartikeln in der Atmungszone zu messen. Zusätzlich müsse das Bewusstsein zu persönlichen Schutzausrüstungen zunehmen. Weitere Studien über die Gesundheitstests und die Gesundheitsüberwachung sowie Langzeitevaluationen seien bei solchen Expositionen nötig.

Oktober 2016

Hu et al. (2016) halten fest, dass mit der weit verbreiteten Anwendung von Nano-Titandioxid eine Exposition des Menschen unvermeidbar ist. Sie führten Expositionserhebung an Arbeitsplätzen bei der Herstellung von Titandioxid Nanopartikeln aus (Partikelgrösse: 194 ± 108 nm), wobei die Nano-Titandioxid-Konzentrationen an Arbeitsplätzen, wo solche Nanopartikel hergestellt werden, gemessen wurden. Die Konzentrationen in Aerosolen waren in der Verpackungsabteilung (Nanostaub: 1.22 Milligramm pro Kubikmeter) wesentlich höher als im Arbeitsbereich beim Mahlen der Partikel (Nanostaub: 0.31 Milligramm pro Kubikmeter). Die Autoren schätzten auch die potentielle Ablagerung der Aerosolpartikel in Lungenregionen der Arbeitnehmer ab. Sie sind der Meinung, dass die Studie wichtige Daten liefert, um relevante Standards bei der Expositionserhebung an Arbeitsplätzen zu verbessern, und um die Gesundheitsrisiken zu evaluieren. Die Studienresultate würden eine Verbesserung des Designs von Arbeitsplätzen mit Nano-Titandioxid verlangen, so etwa die Ventilation in den Verpackungsbereichen.

März 2016

Die deutsche Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat im Rahmen des EU-Projektes NanoValid einen Leitfaden unter der Bezeichnung „Nano to go!“ zum sicheren Umgang mit Nanomaterialien am Arbeitsplatz entwickelt.

Februar 2016

Es gibt zahlreiche wissenschaftliche Studien zur Arbeitsplatzsicherheit beim Umgang mit Nanomaterialien. Illustrative Beispiele von Studien zu Arbeitnehmerrisiken sind:

 


Rechtliche Grundlagen zu Arbeitsplatzrisiken

Gemäss dem zweiten Bericht des Bundesrates zum Aktionsplan Nanotechnologie (2014) wurden in der Verordnung über Unfallverhütung keine nanospezifischen Anpassungen bezüglich Arbeitnehmerschutz vorgenommen. Die Suva hat für nanoskalige Formen amorpher und kolloidaler Kieselsäuren sowie Kohlenstoffnanoröhrchen und -fasern Arbeitsplatz-Grenzwerte publiziert:

Das Arbeitsgesetz (ArG, Art. 6) und das Unfallversicherungsgesetz (UVG, Art. 82) verpflichten die Arbeitgeber, zum Schutz der Gesundheit ihrer Angestellten alle nötigen Massnahmen zu treffen. Diese Pflicht gilt allgemein, sie wurde aber bisher hinsichtlich Nanomaterialien weder auf Gesetzes- noch auf Verordnungsstufe weiter konkretisiert.

Die Suva ist entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag für die Prävention von Berufskrankheiten in allen Betrieben zuständig. Die Suva bearbeitet das Thema Nanopartikel an Arbeitsplätzen. Sie publiziert Datenblätter, Faktenblätter oder Studien.

Die EU Kommission hat im Juni 2013 (Guidance on the protection of the health and safety of workers from the potential risks related to nanomaterials at work. Guidance for employers and health and safety practitioners) und im November 2014 (Working Safely with Manufactured Nanomaterials. Guidance for Workers) zwei Richtlinien für Arbeitgeber und Arbeitnehmer publiziert.

Auch die WHO erarbeitet Richtlinien zum Schutz der Arbeitnehmer und betont dabei auch ihrerseits, dass es sich um neuartige Risiken handelt.

 

 

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