Störfälle/Abfälle

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Schema einer Kehrichtverbrennungsanlage für Experimente zum Verhalten von Nanopartikeln. Bild: Tobias Walser, Wendelin J. Stark

Störfälle

Die Störfallverordnung bezweckt den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vor schweren Schädigungen durch Störfälle, die beim Betrieb von Anlagen (Betriebe, Produktionsanlagen, Bauten, Verkehrswege, Geräte, Maschinen, Fahrzeuge etc.) entstehen können. Zu den inhaltlichen Schwerpunkten der Störfallverordnung zählt unter anderem das Erfassen der Risiken für die Bevölkerung und die Umwelt. Die Störfallregulierung soll Mensch und Umwelt zudem vor unfallbedingten Freisetzungsrisiken von Chemikalien schützen. Die Störfallbewältigung muss auch den Entwicklungen neuartiger Materialien gerecht werden. Dazu gehören zweifellos Nanomaterialien.

Nowack et al 2014 haben die Nanotechnologie mit Blick auf Störfälle erörtert. Sie kommen zum Schluss, dass es keine nanospezifischen Wege der störfallmässigen Freisetzung von Nanomaterialien gibt, das heisst die Sicherheitsstandards für Chemikalien können auch für Nanomaterialien angewendet werden. Zu den Sicherheitsmassnahmen gehören die separate Lagerung von brennbaren Lösungsmitteln und getrennte Rückhaltebecken. Das Potential der Freisetzung in die Umwelt von Nanomaterialien sei in pulvriger Form grösser als im Falle von Suspensionen (in einer Flüssigkeit fein verteilte Festkörper). Die Problematik mit nanohaltigen Pulvern könne aber gelöst werden wie bei konventionellen chemischen Stäuben.

Toxikologische Studien, so Nowack et al. 2014, würden zeigen, dass keine schlüssige Antworten betreffend der Toxizität von Nanomaterialien gegeben werden können, da diese von der Art des Nanomaterials abhängt und zusätzlich massgebend bestimmt werde durch die Faktoren der Funktionalisierung, der jeweiligen Oberflächenreaktivität, Grösse und Form der Nanomaterialien. Ein wichtiger Schritt sei deshalb die obligatorische Aufnahme von nanospezifischen Daten in die Sicherheitsdatenblätter. Zudem plädieren die Autoren für ein regelmässiges Monitoring der Produktion und Anwendung von Nanomaterialien. Dies vor allem deshalb, weil grosse Produktionsmengen von Nanomaterialien die höchsten potentiellen Störfallrisiken darstellen.

Eine Studie des Bundesamts für Umwelt befasste sich mit Störfallszenarien bei Brand- und Explosionseigenschaften von Nanomaterialien. Sie kommt zum Schluss, dass zurzeit zu wenig Grundlagendaten für eine abschliessende Beurteilung vorliegen, es aber trotzdem keinen Anlass gibt, sofort spezifische Regelungen für Nanomaterialien im Bereich der Brand- und Explosionseigenschaften in die Störfallverordnung aufzunehmen.

Vergleichbare Schlüsse zog auch eine Studie der EMPA, die mögliche neuartige Störfallszenarien in Zusammenhang mit der Human- und Ökotoxizität von Nanomaterialien untersuchte. Auch hier hatten die Untersuchungen gezeigt, dass zurzeit zu wenig Grundlagendaten für eine abschliessende Beurteilung vorliegen, aber dass es aus diesem Blickwinkel keinen Anlass gebe, sofort spezifische Regelungen für Nanomaterialien in den Bereichen Human- und Ökotoxizität in die Störfallverordnung aufzunehmen.

Abfälle

Die zunehmenden Anwendungen von Nano-Produkten führen dazu, dass Abfälle mit synthetischen Nanomaterialien immer häufiger anfallen. Heute werden Nanomaterialien beispielsweise bereits in Textilien, Kosmetika, Medizin, Farben, Kunststoffen oder Lebensmitteln eingesetzt. In Zukunft werden Nanomaterialien in weiteren Bereichen wie der Landwirtschaft, dem Fahrzeugbau oder der Energie- und Umwelttechnik zu finden sein. Bei der Entsorgung von Produkten mit den verschiedensten Arten von Nanomaterialien können Mensch und Umwelt durch möglicherweise gefährliche nanoskalige Stoffe belastet werden. Auch könnten die synthetischen Nanomaterialien das Recycling beeinträchtigen. Das Bundesamt für Umwelt BAFU führt auf seiner Webseite in der Rubrik „Abfälle“ einen Abfallwegweiser für „Nanoabfälle“. Angeboten werden eine ökologische Beurteilung, Antworten auf Fragen zur Entsorgung/Recycling und Einschätzungen zum Handlungsbedarf. Es sind auch wissenschaftliche Studien sowie Vollzugshilfen zugänglich. So sind beispielsweise Publikationen der EMPA zu Nanopartikeln in Kehrrichtsverbrennungsanlagen zu finden. Das BAFU schreibt in seiner ökologischen Beurteilung: „Die chemisch-physikalischen sowie die gesundheits- und umweltgefährdenden Eigenschaften vieler Nanomaterialien sind nicht vollumfänglich bekannt, ebenso wenig deren Verhalten in der Umwelt. Das Risikopotenzial hängt auch von der Wasserlöslichkeit und dem Agglomerationszustand ab. Es ist indes nicht davon auszugehen, dass alle Nanomaterialien gefährliche Eigenschaften haben.“

 


Laufende Entwicklungen

April 2016

Die OECD hat einen Bericht veröffentlicht, der sich mit dem aktuellen Wissen über Risiken und Auswirkungen von Nanomaterialien in Abfallströmen befasst. Über die zunehmende Menge an Nanomaterialien, welche in Abfallwege konventioneller Produkte eingebracht werden, bestünde heute kein wirkliches Verständnis über deren Umwelteinflüsse und Gesundheitsrisiken beim Menschen und anderen Lebewesen.

Februar 2016

Das Bundesamt für Umwelt BAFU hat am 23. April 2015 die Anhörung zur Revision von zwei Verordnungen im Bereich Abfall eröffnet. Die geplanten Änderungen sind technischer Natur und betreffen unter anderem Änderungen der Abfallliste. Weder im Revisionstext der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA), noch in der Verordnung des UVEK über Listen zum Verkehr mit Abfällen werden Nanomaterialien explizit erwähnt.

 


Rechtliche Grundlagen zu Störfällen und Abfällen

Die Bundesämter haben verschiedene Hilfsmittel und Wegleitungen zum sicheren Umgang mit Nanomaterialien erarbeitet. Nebst der Selbstkontrolle, dem Vorsorgeraster synthetische Nanomaterialien und dem Sicherheitsdatenblatt werden auch Hilfsmittel zur Entsorgung industrieller Nano-Abfälle und Störfallvorsorge angeboten und periodisch aktualisiert und weiterentwickelt.

Für Nanomaterialien gelten die Grundsätze der Störfallvorsorge wie auch der Sonderabfälle. Weder die Verordnung über den Schutz vor Störfällen (Störfallverordnung, StFV) noch die Technische Verordnung über Abfälle (TVA) erwähnen aber explizit Nanomaterialien.

Laut InfoNano gelten in den Bereichen Luftreinhaltung, Gewässerschutz, Abfallentsorgung, Transport gefährlicher Güter und Störfallvorsorge gelten Regelungen, die sich nach dem Schutzziel orientieren und Grenzwerte für Emissionen und Immissionen vorgeben oder auf der Einteilung in spezifische Risikokategorien basieren. Zurzeit gibt es keine derartigen Grenzwerte für Nanomaterialien oder nanospezifische Risikokategorien.

 

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